Sollen bei nicht verheirateten Kindeseltern die Angaben des Vaters sofort bei der Anmeldung in der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt werden, ist zuvor die Abgabe einer Vaterschaftsanerkennung durch den Kindesvater notwendig; des weiteren ist eine Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen. Hierzu bedarf es der persönlichen Vorsprache beider Elternteile. Zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung benötigen die Kindeseltern ein gültiges Ausweisdokument.