Auch im Ausland geschlossene Ehen werden grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in dem jeweiligen Staat, aber auch die Botschaft des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen von dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt werden kann.
Nach der erfolgten Eheschließung sollten Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates beglaubigen (Apostille) oder ggf. durch die zuständige deutsche Botschaft im Ausland legalisieren lassen (Legalisation).
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Namensrecht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen um zunächst prüfen zu lassen, ob für Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r die in Ihrer Heiratsurkunde vermerkte Namenswahl auch in der Bundesrepublik wirksam ist. Ggf. kann auch nachträglich bei dem hiesigen Standesamt von den Ehegatten eine gemeinsame Namenserklärung abgegeben werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag im Eheregister beurkunden zu lassen.
Eine vorherige telefonische Rücksprache mit der zuständigen Standesbeamtin/dem Standesbeamten ist zu empfehlen.
Für eine Eheschließung im Ausland
Bitte informieren Sie sich bei der Botschaft des betreffenden Landes oder einem deutschen Konsulat im jeweiligen Staat, welche Unterlagen Sie benötigen.
Falls Sie eine Namenserklärung und/oder einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister abgeben wollen, klären Sie bitte zuvor telefonisch mit uns, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.