Sofern Sie beabsichtigen, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung Aufbau- und Abbauarbeiten innerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchzuführen, benötigen Sie eine Ausnahmeerlaubnis zur Nachtarbeit.
Die Aufbau- und Abbauarbeiten können aus besonderen Gründen nicht außerhalb der Nachtruhe erfolgen.
Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zur Nachtarbeit sollten Sie mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung einreichen.
Schriftlicher Antrag..
Verwenden Sie bitte den Download "Nachtarbeitsantrag_Veranstaltungen"
10,00 Euro bis 1.000,00 Euro