Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Gelsenkirchen, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gelsenkirchen wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder bei Zuständigkeit an die Ausschüsse oder die Bezirksvertretungen zu wenden.
Anregungen und Beschwerden sind regelmäßiger Tagesordnungspunkt der zuständigen Fachausschüsse und Bezirksvertretungen.
Ihre Anregungen und Beschwerden können die Einwohnerinnen und Einwohner schriftlich an die Stadt Gelsenkirchen richten. Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bestätigt den Eingang der Anregung oder Beschwerde, informiert die Absenderin oder den Absender darüber, welches Gremium sich mit der Eingabe befasst, nennt den Termin und den Ort der Beratung und übersendet ihre oder seine Stellungnahme. Nach Abschluss des Verfahrens unterrichtet die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister die Absender schriftlich unter Angabe der Gründe über die Entscheidung.
Hinweise: Die antragstellende Einwohnerin oder der antragstellende Einwohner sollte das Anliegen so konkret wie möglich formulieren. Es sollte deutlich werden, was die Stadt veranlassen soll. Damit die Gremien in einen Dialog mit den antragstellenden Personen treten können, ist die vollständige Angabe der Anschrift sowie eine entsprechende Datenschutzerklärung notwendig.
Musterantrag sowie Kontaktformular siehe "Mehr Informationen".
Der Antrag kann außerdem per Post an die Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen gesendet werden.