Die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Stadtbezirke erfolgt nach Absprache mit der zuständigen Bezirksbürgermeisterin bzw. dem zuständigen Bezirksbürgermeister.
Weitere Informationen können die zuständigen Bezirksverwaltungstellen erteilen:
Stadtbezirk Gelsenkirchen-Mitte
Rufnummer 0209/169-28 64
Stadtbezirk Gelsenkirchen-Nord
Rufnummer 0209/169-46 96
Stadtbezirk Gelsenkirchen-Ost
Rufnummer 0209/169-66 11
Stadtbezirk Gelsenkirchen-West
Rufnummer 0209/169-61 36
Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd
Rufnummer 0209/169-28 64