Wir bearbeiten und bestätigen Ihre Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen.
Bringen Sie bitte das aufgefüllte Formular nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Abgabetermin mit. Eine Bestätigung der Anzeige erfolgt nur dann, wenn Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen können sowie über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen.
Formular für das Anzeigeverfahren nach § 53 KrWG und AbfAEV finden Sie unter:
Formular nach § 53 KrWG
Die Erstattung einer Anzeige kann auch online erfolgen unter:
Anzeige online
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen evt. zusätzliche Unterlagen.
Nehmen Sie daher bitte vor Abgabe der Unterlagen Kontakt mit uns auf.
Für die Entgegennahme, Bearbeitung und Bestätigung der Anzeige beträgt die sich nach Zeitaufwand zu erhebende Gebühr 70,- Euro.
Für die Vergabe einer Kennnummer (Beförderer-, Sammler-, Händler- und/oder Maklernummer) wird nach Tarifstelle 28.2.6.10 der AVerwGebO eine Gebühr in Höhe von zusätzlich 50,- Euro erhoben.