Wir erteilen Ihnen die Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Beförderung von gefährlichen Abfällen.
Bringen Sie bitte das ausgefüllte Formular nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zum Abgabetermin mit. Wir erteilen Ihnen die Erlaubnis nur dann, wenn Sie die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Nachweise bzw. Auskünfte vorlegen.
Formulare für das Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach §§ 53, 54 KrWG und AbfAEV finden Sie unter:
Formular nach § 53 KrWG
Formular nach § 54 KrWG
Die Beantragung einer Erlaubnis kann auch online erfolgen unter:
Erlaubnis online beantragen
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen evt. zusätzliche Unterlagen.
Nehmen Sie daher bitte vor Abgabe der Unterlagen Kontakt mit uns auf.
Erteilung einer Erlaubnis: 500,- bis 1.000,- Euro
Änderung einer bestehenden Erlaubnis: 200,- bis 1.000,- Euro