Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt strengen Nachweispflichten. Wenn Sie als gewerblicher Betrieb, als Unternehmer oder als Bauherr mehr als 2 Tonnen (t) gefährliche Abfälle im Jahr zu entsorgen haben, benötigen Sie hierfür eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Kennnummer, die den Ort des Abfallanfalls kennzeichnet. Sie ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen.
Rechtliche Grundlage: § 28 NachwV
Eine Abfallerzeugernummer benötigen:
Gewerbliche Betriebe, Unternehmen oder Bauherren, bei denen mehr als 2 t gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen.
Bei mehreren Betriebsstätten oder Baustellen, an denen gefährlicher Abfall anfällt, ist für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer zu beantragen.
Zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer wird das vollständig ausgefüllte Formular (siehe untenstehenden Link) benötigt. Dieses senden Sie bitte per E-Mail an betrieblicher.umweltschutz@gelsenkirchen.de.
Die Erteilung der Abfallerzeugernummer ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 50,- Euro erhoben.