Sie erhalten von uns die Entscheidung über die von Ihnen angezeigte Sammlung von Abfällen aus privaten Haushaltungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Damit Ihre Anzeige von uns bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Bei gewerblicher Sammlung
- Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens
- Art, Ausmaß und Dauer, größtmöglicher Umfang und Mindestdauer der Sammlung
- Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
- Darlegung der Verwertungswege innerhalb des angezeigten Zeitraums
- erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten
- Darstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege
Bei gemeinnütziger Sammlung
- Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie ggf. des Drittbeauftragten
- Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall benötigen wir von Ihnen unterschiedliche Unterlagen. Nehmen Sie daher bitte vor Abgabetermin Kontakt mit uns auf.