Wer in Gelsenkirchen fischen gehen will, der braucht hierfür einen Fischereischein.
Erhältlich ist der Schein in den BÜRGERcentren und bei der unten bezeichneten Dienststelle.
Der Fischereischein wird für ein oder fünf Fischereijahre ausgestellt, wobei das Fischereijahr jeweils vom 01. Januar bis zum 31. Dezember geht.
Für die Erlangung des ersten Fischereischeins ist die Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich. Prüfungen werden von der Stadt Gelsenkirchen in regelmässigen Abständen durchgeführt.
Das Mindestalter für den Erwerb eines Fischereischeins ist 14 Jahre. Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren haben allerdings die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu lösen, mit dem sie in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen dürfen. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeins ist die Ablegung einer Fischerprüfung nicht erforderlich.
Bei Erstausstellung eines Fischereischeins
- Prüfungszeugnis einer unteren Fischereibehörde
- Lichtbild
Bei Verlängerung
- bisheriger Fischereischein, falls dieser nicht mehr vorhanden sein sollte, ein Lichtbild sowie ein Prüfungszeugnis einer unteren Fischereibehörde
Jugendfischereischein
Die unten aufgeführten Preise setzen sich aus den Verwaltungsgebühren und der zu entrichtenden Fischereiabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen:
Fischereischein (1 Jahr) 16,00 €
Fischereischein (5 Jahre) 48,00 €
Jugendfischereischein 8,00 €