Die nächste Fischereiprüfung findet am 07. November 2024 statt.
Ort:
Hans-Sachs-Haus
Ebertstr. 11
Sitzungszimmer Zenica (4. Etage, 466)
45879 Gelsenkirchen
Die Anträge auf Teilnahme sind bis spätestens vier Wochen vor diesem Termin der Dienststelle zuzuleiten. Beachten Sie bitte, dass verspätet eingegangene Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können.
Ferner werden nur Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung berücksichtigt, die vollständig sind. Sofern eine Ausnahmegenehmigung- nur bei auswärtigen Antragstellern- erforderlich ist, muss diese gleichzeitig mit der Antragstellung übersandt werden.
Die Verwaltungsgebühr ist ebenfalls bei Antragstellung zu entrichten.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte an:
Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung
-untere Fischereibehörde-
Zimmer 147
Hans-Sachs-Haus
Ebertstr. 11
45879 Gelsenkirchen
Wichtig:
Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht in Gelsenkirchen haben, benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde.
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Gelsenkirchen und möchten die Fischerprüfung in einer anderen Gemeinde ablegen.
- Sie benötigen dafür eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde Gelsenkirchen (erhältlich nach telefonischer Vereinbarung).
- Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und den Termin der Fischerprüfung, an der Sie teilnehmen möchten, mit.
- Die Ausnahmegenehmigung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung.
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz ausserhalb Gelsenkirchens und möchten die Fischerprüfung in Gelsenkirchen ablegen.
- Sie benötigen zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung der unteren Fischereibehörde Ihrer Heimatgemeinde.
- Die Ausnahmegenehmigung ist Ihrem Antrag auf Teilnahme an der Fischerprüfung beizufügen.
- Ohne die Ausnahmegenehmigung ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Die Ausnahmegenehmigung begründet noch keinen Anspruch auf Zulassung zur Prüfung.
Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nicht möglich.
Die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang wird empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Lehrgänge werden u.a. bei den nachfolgend genannten Ansprechpartnern angeboten:
Herr Sobottka
Tel. 0209 76939
Angelverein Gelsenkirchener Hechte 96 e.V.
in Zusammenarbeit mit dem
Angelfischereiverein Gelsenkirchen Horst e.V.
Anmeldungen bitte bei:
Herrn Köppener - 0209 370970
Herrn Rohleder - 0179 4497657
Informationsmaterial über die zum Frühjahr 2015 eingeführten Neuerungen erhalten Sie direkt beim Landesverband http://www.lfv-westfalen.de/.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Jugendliche, die das 13. Lebensjahr am Tage der Prüfung noch nicht vollendet haben und Personen, die unter Betreuung stehen, können zur Prüfung nicht zugelassen werden.
Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nicht möglich.
Zulassung zur Fischerprüfung: 50,00 €
Ausnahmegenehmigung: 15,00 €
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Vorbereitungskurs:
Für Informationen bezüglich der Gebühren für einen Vorbereitungskurs setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner des Lehrgangs in Verbindung.