Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheins und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung.
Diese Prüfung wird einmal jährlich zu einem landeseinheitlichen Termin vom Prüfungsausschuß der unteren Jagdbehörde der Stadt Gelsenkirchen abgenommen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil. In dieser Prüfung hat der Bewerber u.a. ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, der Wildschadenverhütung, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, Waffenrecht und -technik, Jagd- und Tierschutz sowie Landschaftspflegerecht nachzuweisen.
Vorbereitungskurse:
Nähere Informationen über die von der Kreisjägerschaft Gelsenkirchen durchgeführten Vorbereitungskurse zur Teilnahme an der Jägerprüfung erhalten Sie bei:
Herrn Dr. Martin Schmid
Tel. 0171 4267671
(Kosten z.Z. 1.700,00 € ; Beginn Ende August)
Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist, dass der Bewerber das 15. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt.
Bitte bis spätestens zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung bei der unteren Jadbehörde einreichen:
- Schriftlicher Antrag (Formular unten im Downloadbereich)
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern (der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein), es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
- Amtliches Führungszeugnis (Verwendungszweck: Zulassung zur Jägerprüfung), das nicht älter als sechs Monate sein darf
Ihre Antragsunterlagen senden Sie bitte an:
Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung
-untere Jagdbehörde-
Zimmer 133
Hans-Sachs-Haus
Ebertstr. 11
45879 Gelsenkirchen
Prüfungsgebühr 220,00 €
Zulassung zur Prüfung 30,00 €
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Kosten insgesamt 250,00 €