Sie haben im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet und möchten die Eheschließung in Deutschland beim Standesamt registrieren lassen?
Für jede in Deutschland vor einem Standesamt geschlossene Ehe oder begründete Lebenspartnerschaft wird vom Standesamt automatisch ein Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister angelegt.
Für im Ausland geschlossene Ehen/Lebenspartnerschaften besteht die Möglichkeit (nicht die Pflicht!), nachträglich ein solches Ehe-/Lebenspartnerschaftsrgister anlegen zu lassen, um später auf eine deutsche Urkunde zurückgreifen zu können.
Rechtsgrundlagen:
Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m. Personenstandsverordnung (PStV) und Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Terminvergabe und weitere Informationen:
Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.
Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf.
Der Antrag auf Nachträgliche Beurkundung kann vor allem für Ehen/Lebenspartnerschaften gestellt werden,
- die zwei deutsche Personen im Ausland geschlossen haben
- die zwei Personen mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit im Ausland geschlossen haben und eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
- die zwei Personen vor ihrer Aussiedlung in ihrem Heimatstaat geschlossen haben, wenn heute mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist
- die zwei ausländische Personen im Ausland geschlossen haben und heute mindestens eine dieser Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, z.B. als Asylberechtigter
- die zwei ausländische Personen vor einem Konsulat ihres Heimatstaates in Deutschland geschlossen haben.
Wenn die Eheleute/Lebenspartner in Gelsenkirchen wohnen, kann der Antrag von den Eheleuten selbst, deren Eltern oder Kindern beim Standesamt gestellt werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in besonderen Einzelfällen die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig werden kann.
Sie erhalten im Standesamt einen Antragsvordruck, der auszufüllen und zu unterschreiben ist; alle Angaben sind dabei durch entsprechende Urkunden zu belegen, insbesondere:
- Personalausweise oder Reisepässe der Eheleute/Lebenspartner
- vollständige Geburtsurkunden der Eheleute/Lebenspartner im Original und als Übersetzung
- Heiratsurkunde/Lebenspartnerschatsurkunde für die Eheleute/Lebenspartner im Original und als Übersetzung
- ggf. für die Eheleute/Lebenspartner Bescheinigungen über Namenserklärungen
- ggf. für die Eheleute/Lebenspartner Einbürgerungsurkunden o.ä.
- ggf. Registrierschein
Wenn Sie vor dieser Ehe/Lebenspartnerschaft schon verheiratet/verpartnert waren:
- Nachweise über alle Vorehen/Lebenspartnerschaften und deren Auflösung (Heirats-/Lebenspartnerschaftsurkunden, Scheidungsurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden) im Original und als Übersetzung
Je nach Herkunftsland der Urkunden können Überbeglaubigung in Form einer Apostille, einer Legalisation oder gar eine Überprüfung der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit der Urkunden erforderlich sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wegen des teilweise doch recht komplizierten Personenstandsrechts auf diesem Wege nicht alle Informationen an Sie weitergegeben werden können.
Um Ihnen unnötige Wege und Kosten zu ersparen und um letztendlich feststellen zu können, welche Unterlagen und Dokumente für die Beantragung einer nachträglichen Beurkundung benötigt werden, ist ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der Standesbeamtin/dem Standesbeamten unbedingt zu empfehlen. Wie am Anfang bereits erwähnt, schreiben Sie uns hier bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rücfkruf.