Eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) wird von der Stadt Gelsenkirchen durch das Referat Verkehr, Abt. 3.4, erteilt. Die VRAO beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (sogenannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken (§ 45 Abs. 6 StVO).
Sie müssen die verkehrsrechtliche Anordnung mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn unter Verwendung des unten angezeigten Formulars beantragen. Sollte die Verkehrssicherung nicht dem Regelplan der RSA 21 entsprechen, müssen Sie einen Verkehrszeichenplan beifügen, der 1:1 umzusetzen ist. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig. Der genehmigte Zeitraum ist einzuhalten. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, müssen Sie zeitnah eine Verlängerung beantragen.
Für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist ein Antrag erforderlich.
Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 26.06.1970 (BGBl.I S. 865,1298) in der zur Zeit gültigen Fassung – festgesetzt.