Bestimmte Teile von Natur und Landschaft unterliegen einem besonderen Schutz, der z.B. Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung unter Strafe stellt. Dies kann einzelne Pflanzen (z.B. alten Baumbestand) ebenso betreffen wie ein ganzes Gebiet. Diese Pflanzen und Gebiete werden in speziellen Verzeichnissen und Verordnungen aufgeführt.
Im unbebauten Außenbereich sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile im Landschaftsplan der Stadt Gelsenkirchen festgesetzt und geschützt.
Im bebauten Innenbereich erfolgt der Schutz von Naturdenkmalen und Geschützten Landschaftsbestandteilen durch Festsetzungen in gesonderten (ordnungsbehördlichen) Verordnungen der Stadt Gelsenkirchen.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die nachstehenden Kollegen.