"Eingriffe in Natur und Landschaft" im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können" (§ 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), § 30 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW).
Typische Beispiele für Eingriffe sind Neubaugebiete (Bau von Straßen und Häusern, Aufschüttungen, Neubau von Straßen oder die Anlage von Industrie- und Gewerbegebieten. Wer durch ein Vorhaben einen Eingriff (Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft) verursacht, muss mit Maßnahmen der Landschaftspflege Sorge dafür tragen, dass diese Beeinträchtigungen vermieden, vermindert oder kompensiert werden.
Ökokonto
In der Regel wird der Ausgleich für den Eingriff an der Stelle gefordert, an der auch der Eingriff erfolgt. Werden etwa durch den Bau eines Wohnhauses Flächen dauerhaft versiegelt oder Bäume gefällt, müssen auf dem Grundstück selbst oder in der Nachbarschaft Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs (Ausgleichsmaßnahmen) durchgeführt werden. Dies können z.B. Gehölzpflanzungen sein.
Es ist aber auch möglich, an anderer Stelle als am Ort des tatsächlichen Eingriffs auszugleichen. Neben dieser räumlichen Entkoppelung können auch Maßnahmen zum Ausgleich bereits im Vorgriff auf Baumaßnahmen durchgeführt werden - unter Nutzung eines "Ökokontos" - und zu einem späteren Zeitpunkt mit ihnen verrechnet werden. Diese Maßnahmen müssen jedoch vor ihrer Durchführung mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt werden und auf ihre Anrechenbarkeit geprüft werden.
Kompensationsflächenverzeichnis
Kompensationsflächen sind die Flächen, die bereits mit den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren belegt wurden. Seitens der Stadt Gelsenkirchen wird ein Verzeichnisses über alle Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet entsprechend § 32 LNatschG NRW (zu § 16 des Bundesnaturschutzgesetzes) geführt.
Das Verzeichnis ist eine behördeninterne Hilfe bei der Prüfung der Verfügbarkeit potenzieller Kompensationsflächen. Es hilft z.B. eine "doppelte Belegung“ von Kompensationsflächen zu vermeiden. Darüber ist es ein wichtiges Instrument bei der Gewährleistung der Umsetzung von Maßnahmen und ihrer Kontrolle (Monitoring).
Werden Flächen aus dem Ökokonto für Kompensationsmaßnahmen verwendet, gehen diese Flächen in das Verzeichnis der Kompensationsmaßnahmen über. Das Verzeichnis der Kompensationsflächen wird EDV gestützt mit GIS fortgeschrieben.