Sie haben mehrere Vornamen und Ihr Rufname steht nicht am Anfang? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei uns eine Erklärung abzugeben, die die Reihenfolge Ihrer Vornamen neu sortiert
Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, kann die Reihenfolge nicht geändert werden, da es sich nur um einen Vornamen handelt.
Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).
Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das betroffene Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Geburtenregister, ist der Eingang bei dem für die Führung des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der betroffenen Person zuständigen Standesamtes maßgeblich.
Falls für Sie kein deutscher Personenstandseintrag existiert, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Terminvergabe und weitere Informationen:
Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.
Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf.
Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren.
Namenserklärung Neusortierung : 30,00 €
Namensbescheinigung: 12,00 €