Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung haben die Möglichkeit gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass die Eintragung der Vornamen und die Angabe des Geschlechts in ihrem beim Standesamt geführten Geburtenregister geändert werden.
Es können beliebige neue Vornamen gewählt werden. Die Geschlechtsangabe kann männlich, weiblich oder divers lauten – auch eine komplette Streichung der bisherigen Geschlechtsangabe kann erklärt werden.
Die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Eine formlose Erklärung (einfacher Brief oder mündliche Antragstellung) ist nicht möglich.
Die Erklärung kann bei allen Behörden aufgenommen werden, die öffentliche Beglaubigungen vornehmen – unter anderem bei allen Standesämtern oder Notaren.
Volljährige Personen können die Erklärung selbst abgeben. Kinder zwischen 14 und 18 Jahren benötigen zu ihrer Erklärung zusätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Für Kinder unter 14 Jahren werden die gesetzlichen Vertreter tätig. Falls die gesetzlichen Vertreter nicht zustimmen möchten, ist ersatzweise ein Verfahren beim Familiengericht notwendig.
Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das betroffene Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Geburtenregister, ist der Eingang bei dem für die Führung des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisters der betroffenen Person zuständigen Standesamtes maßgeblich.
Falls für Sie kein deutscher Personenstandseintrag existiert, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Terminvergabe und weitere Informationen:
Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.
Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf.
Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren.