Die Volkshochschule Gelsenkirchen bietet Kurse in Deutsch als Zweitsprache in unterschiedlichen Niveau-Stufen an. Diese richten sich in der Regel an Erwachsene.
Das Angebot orientiert sich an den drei Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER):
A1: Teilnehmende ohne bzw. mit geringen Vorkenntnissen
A2: Grundlegende Kenntnisse
B1: Fortgeschrittene Sprachverwendung
B2: Selbständige Sprachverwendung
C1: Fachkundige Sprachkenntnisse
C2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse
Die Programmbereichsleitenden bieten während der persönlichen Sprechzeiten eine individuelle Einstufungsberatung an. Für Integrationskurse ist diese verpflichtend. Bei einer Selbsteinstufung hilft der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen, um genau den Kurs zu finden, der den Vorkenntnissen und Lernzielen entspricht. Ein Online-Einstufungstest für Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch und Spanisch ist im Internet zu finden: https://www.cornelsen.de/sprachtest
Die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz richten sich an Migrantinnen und Migranten sowie an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die aus ihren Herkunftsländern neu nach Deutschland gekommen sind. Auf Antrag können auch Zugewanderte teilnehmen, die schon einige Zeit hier leben und nicht ausreichend Deutsch können. Die Kurse umfassen in der Regel 700 Unterrichtsstunden und sind wie folgt untergliedert:
Sprachlehrgang: in der Regel sechs aufeinander aufbauende Kursmodule (6 x 100 Unterrichtsstunden) und dem Orientierungskurs (1 x 100 Unterrichtsstunden).
Die Kurse enden mit zwei Abschlussprüfungen: einer Sprachprüfung, die seit dem 1.7.2009 Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) heißt. Hierbei handelt es sich um eine skalierte Prüfung, bei deren Bestehen entweder das A2-Niveau oder das B1-Niveau bestätigt wird. Nach dem Orientierungskurs erfolgt der Orientierungskurstest (Leben-in-Deutschland-Test). Er gilt als bestanden, wenn von den 33 Fragen 17 richtig beantwortet wurden.
Werden die Lernziele nicht erreicht, ist auf Antrag eine Verlängerung von bis zu 300 Unterrichtsstunden (Wiederholerkurs) möglich.
Je nach Kursniveau sind Vorkenntnisse erforderlich. Es exisitieren aber auch Angebote für Teilnehmende ohne Vorkenntnisse. Eine idividuelle Einstufung ist verpflichtend!
Bringen Sie zum Anmeldegespräch bitte alle erforderlichen Unterlagen mit.
Im Einzelfall sind dies:
a) Eigener Pass, Pass des Ehepartners/der Ehepartnerin (Aufenthaltstitel),
b) Teilnahmeberechtigung bzw. -verpflichtung durch die Ausländerbehörde, das IAG oder das Sozialamt oder eine BAMF-Zulassung,
c) aktuellen Bescheid über Arbeitslosengeld I bzw. II oder Wohngeld
d) Einwohneranmeldung (EU-Bürger).
Die Kosten pro Kursmodul betragen für zugelassene Teilnehmende 220 € (2,20 € je UStd.). Die Zulassung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Kostenlos teilnehmen können Personen, die Arbeitslosengeld I bzw. II, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, ferner Aussiedlerinnen und Aussiedler und deren Angehörige. Die Anträge auf Kostenbefreiung werden bei der Anmeldung gestellt. Anträge von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern müssen zuerst vom BAMF zugelassen werden.
Auch ohne ALG-II-Bescheid oder BAMF-Zulassung können Sie als Gast am Integrationskurs teilnehmen.