Wer einen der nachstehend aufgeführten Berufe in Gelsenkirchen selbstständig ausüben oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, ist verpflichtet die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Referat Gesundheit der Stadt Gelsenkirchen anzeigen.
Hierzu sind neben der schriftlichen Anzeige entsprechende Qualifikationsnachweise (Berufsurkunden) einzureichen.
- Altenpfleger/innen
- Altenpflegehelfer/innen
- Diätassistenten/innen
- Ergotherapeuten/innen
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Heilpraktiker/innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- Krankenpflegehelfer/innen/Gesundheits- und Krankenpfleassistenten/innen
- Logopäden/innen
- Masseure/innen und medzinische Bademeister
- Medizinisch-technische Assistenten/innen (Laboratorium, Radiologie, Funktionsdiagnostik)
- Notfallsanitäter/innen
- Orthoptisten/innen
- Pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
- Physiotherapeuten/innen
- Podologen/innen
- Rettungsassistenten/innen
Auf Wunsch wird Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Niederlassung zugesandt. Diese Bestätigung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig.
Hebammen/Entbindungspfleger müssen ihre Tätigkeit nur anzeigen, wenn sie in Gelsenkirchen wohnen.
Bei freiberuflicher Tätigkeit muss ein Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung eingereicht werden.
- Mitteilung über Niederlassungsort, Niederlassungsbeginn und Niederlassungsbezeichnung. Wird der Betrieb als GmbH geführt, wird ein Handelsregisterauszug benötigt, aus dem die Geschäftsführung hervorgeht
- Mitteilung, wer die fachliche Leitung ausübt (besonders wichtig bei als GmbH geführten Betrieben)
- beglaubigte Fotokopie Ihrer Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung
- beglaubigte Fotokopien der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung Ihrer Beschäftigten
- Fotokopien Ihres Personalausweises und der Ihrer Mitarbeiter zum Nachweis der Staatsanghörigkeit
Die Unterlagen sind per Post an die Stadt Gelsenkirchen, Referat Gesundheit, 45875 Gelsenkirchen zu senden.
Alternativ kann eine persönliche Vorsprache unter der Telefonnummer 169-2225 vereinbart werden.
Zum Termin ist die Original-Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung mitzubringen.