Soll ein Leichnam ins Ausland überführt werden ist hierfür ein Leichenpass erforderlich.
Für die Ausstellung des Leichenpasses ist das Standesamt Gelsenkirchen zuständig, wenn sich der Leichnam in Gelsenkirchen befindet.
15 €
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Eheschließung - Anmeldung der Eheschließung
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet)
Anmeldung eines Sterbefalles
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet)
Ausstellung von Urkunden des Standesamtes Gelsenkirchen
Namensänderung - Namenserklärung zum Familiennamen eines Kindes
Namensänderung - Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und Artikel 47 EGBGB
Eheurkunden und Abschriften aus den Eheregistern (Eheschließungen ab 01.01.1958)
Angebot des Standesamtes aus Anlass der Goldenen Hochzeit
Turfstraße 21 45899 Gelsenkirchen
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