Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Soll ein Leichnam ins Ausland überführt werden ist hierfür ein Leichenpass erforderlich.
Für die Ausstellung des Leichenpasses ist das Standesamt Gelsenkirchen zuständig, wenn sich der Leichnam in Gelsenkirchen befindet.
15 €
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Eheschließung - Anmeldung der Eheschließung
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet)
Anmeldung eines Sterbefalles
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet)
Ausstellung von Urkunden des Standesamtes Gelsenkirchen
Namensänderung - Namenserklärung zum Familiennamen eines Kindes
Namensänderung - Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz und Artikel 47 EGBGB
Eheurkunden und Abschriften aus den Eheregistern (Eheschließungen ab 01.01.1958)
Angebot des Standesamtes aus Anlass der Goldenen Hochzeit
Turfstraße 21 45899 Gelsenkirchen
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