Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte, kann durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Ebenfalls kann ein Lebenspartner nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft seinen Geburtsnamen, bzw. früheren Familiennamen wieder annehmen.
Diese Namenserklärung kann bei dem Standesamt des derzeitigen Wohnsitzes des Erklärenden abgegeben werden. Zur Abgabe dieser Namenserklärung ist der persönliche Besuch des Standesamtes notwendig.
Terminvergabe und weitere Informationen:
Da eine telefonsche Ereichbarkeit aufgrund von Sachbearbeitung nur eingeschränkt gegeben ist, schreiben Sie uns bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Rufnummer. Wir melden uns bei Ihnen zwecks einer Terminvereinbarung.
Haben Sie noch Fragen hierzu? Auch hier schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrer Rufnummer und der Bitte um Rückruf.
Nach Abgabe der Erklärung müssen Sie neue Ausweisdokumente beantragen. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen entsprechenden Termin in einem der Bürgercenter zu vereinbaren.