Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Sie betreiben ein Gewerbe in der KFZ-Branche in Gelsenkirchen und möchten rote Dauerkennzeichen für Überführungs-, Prüfungs- oder Probefahrten mit Ihren KFZ beantragen.
bei Erstzuteilung 168,50€bei Verlängerung 136,50€
Antrag auf Zuteilung Rote Dauerkennzeichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde
Anmeldung/Zulassung eines Neufahrzeugs
Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das schon in Gelsenkirchen zugelassen ist
Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das außerhalb von Gelsenkirchen zugelassen ist/war
Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief)
Kurzzeitkennzeichen
Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderungen oder Wechsel der Anschrift)
Fahrerlaubnis (Ersterteilung, Erweiterung)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Änderungen der technischen Daten)
Kennzeichenverlust
Wildenbruchstraße 10 45875 Gelsenkirchen
sowie nach Terminvereinbarungtelefonisch
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