Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE kann bereits mit 17 Jahren erworben werden. Die Fahrerlaubnis wird mit der Auflage verbunden, dass von ihr nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens von Kraftfahrzeugen von mindestens einer namentlich in der mitzuführenden Fahrberechtigung benannten Person begleitet wird.
Die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile) ist bei Antragstellung erforderlich. Die Begleitperson hat ebenfalls auf einem besonderen Vordruck ihr Einverständnis zur Benennung als Begleitperson zu erteilen.
Nach Bestehen der Fahrprüfung und Erhalt der entsprechenden vorläufigen Fahrberechtigung darf der Fahranfänger bis zu seinem 18. Geburtstag nur mit einer vorher benannten und eigetragenen Begleitperson innerhalb Deutschlands fahren. So kann das Fahren im Straßenverkehr unter Aufsicht ausreichend geübt werden. Die Begleitperson soll dem jungen Fahrzeugführer dabei beratend in allen möglichen Verkehrslagen zur Seite stehen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs entfällt diese Auflage. Der „richtige“ Führerschein kann dann ausgehändigt werden.
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen ist und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkten belastet sein.
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfbescheinigung nicht begleiten, wenn sie
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
- unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis 53,60 €
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zzgl. Überprüfung einer Begleitperson, p.P. 13,30 €
- bei mehreren beantragten Klassen zzgl. 12,80 €
Durch anlassbezogene Begutachtungen oder besondere Gegebenheiten des Einzelfalls können weitere Kosten entstehen.