Was wird bezuschusst?
Gefördert wird die Beseitigung illegaler Graffiti durch eine Fachfirma sowie anschließende vorbeugende Maßnahmen.
Bei den vorbeugenden Maßnahmen handelt es sich um eine handelsübliche Wandbeschichtung, von der sich zukünftige Graffitis beinahe rückstandslos entfernen lassen.
Insgesamt werden 75 Prozent der Kosten für Material und Handwerksleistung (maximal 4.500 Euro pro Gebäude/Bauwerk und Jahr) übernommen, wenn die vollständige Ausbesserung durch ein auf Graffitibeseitigung spezialisiertes Unternehmen vorgenommen wird.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der ausgefüllte Antrag für die Förderung gestellt werden an:
Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ebertstraße 11
45875 Gelsenkirchen
sicherheit.und.ordnung@gelsenkirchen.de
Bitte legen Sie unbedingt folgende Anlagen bei:
- Grundbuchauszug ggf. Vertretungsvollmacht
- Foto der Fassade mit Graffiti
- Kostenvoranschlag mit Datum
- Bescheinigung über den Strafantrag
- ggf. Nachweis über einen Antrag auf eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde
- ggf. Nachweis der Versicherung zur Höhe der Kostenübernahme
- ggf. Rechtsbehelfsverzichtserklärung (zur Beschleunigung des Verfahrens und der Auszahlung der Förderung)