Seit dem 01.09.2023 kann die Erstzulassung eines Fahrzeuges auch für nur einen Tag erfolgen.
Bei einer Tageszulassung müssen keine Kennzeichen abgeklebt / gesiegelt werden.
Ein Fahrzeug mit einer Tageszulassung darf mit den vorgeschriebenen Kennzeichen auch ohne Plaketten auf öffentlichen Straßen für die Dauer der Zulassung fahren. Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen hat die/der Fahrer/-in den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
Das Fahrzeug ist mit Ablauf des Tages automatisch abgemeldet.
Seit dem 01.09.2023 ist es möglich, eine Tageszulassung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen zu erfüllen sind.
Jetzt online erledigen
Weitere wichtige Informationen finden Sie hier:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters im Original (bitte beachten Sie, dass eine Unterschrift vorhanden sein muss)
- Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten falls Sie nicht persönlich zur Zulassung vorsprechen
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Allgemeine Betriebserlaubnis
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung wird auch „COC“ genannt
- 7 stellige elektonische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer (Unterschrift des zukünftigen Halters notwendig!)
Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein mit Sitz oder Niederlassung in Gelsenkirchen zugelasssen werden soll, benötigen Sie zusätzliches folgendes:
- Ausweis(e) der Geschäftsführung
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister (bei einer GmbH § Co. KG wird auch das Handelsregister der GmbH benötigt)
- Auszug aus dem Vereinsregister
Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
- 45,90 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.