Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre ab dem Tag der ersten Zulassung alt sein und sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Die roten Dauerkennzeichen werden jeweils für drei Jahre zugeteilt.
- formloser, schriftlicher Antrag mit eingehender Begründung
- Bescheinigung über die Vekehrssicherheit des Fahrzeugs ( vom TÜV, DEKRA o.ä.)
- Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) Belegart 'O' (erhältlich im BÜRGERcenter)
- Verkehrszentralregisterauszug (www.kba.de)
- Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung bei Oldtimer-Veranstaltungen
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I+II o.ä.)
- Personlausweis oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
Zur Vereinfachung der Beantragung und als zusätzliche Gedächtnisstütze können Sie sich gerne unser Antragsformular zur Erteilung der roten Dauerkennzeichen ausdrucken und so weit wie möglich ausgefüllt bei Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle mitbringen.