Zur Durchführung von entgeltlichem oder geschäftsmäßigem Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t benötigen Sie eine Erlaubnis.
Ausnahmen: Tatbestände des § 2 GüKG Werkverkehr nach § 1 (2) GüKG.
Bitte verabreden Sie einen Termin.
Fachliche Eignung
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewerbliche Zuverlässigkeit
400 € zzgl. 50 € je beglaubgter Abschrift