Sie möchten Ihr altes Fahrzeug abmelden
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Statt „außer Betrieb setzen“ sagt man auch „stilllegen“ oder „abmelden“.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf jedoch auf öffentlichen Straßen nicht abgestellt werden.
Die Einführung der neuen FZV am 01.09.2023 bringt auch Veränderungen bei den Gebühren mit sich. Die einzelnen Amtshandlungen in den Zulassungsstellen werden bundesweit teilweise höher belegt. Diese Gebührenerhöhung ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht im Ermessen der Behörde.
- Außerbetriebsetzung 16,80€
darin nicht enthalten sind
- Reservierung für eine Wiederzulassung 2,60€
- Freischaltung des alten Kennzeichens 12,80€
Bitte entwerten Sie die Kennzeichen nicht vor der Abmeldung des Fahrzeuges.