Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Ein neues Familienmitglied kündigt sich an? Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen rund ums Babyglück.
Anerkennung der Vaterschaft bei der standesamtlichen Anmeldung eines neugeborenen Kindes
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Eltern sind verheiratet)
Anmeldung der Geburt eines Kindes (Mutter ist nicht verheiratet)
Auskunft aus dem Sorgeregister (vormals Negativbescheinigung)
Beistandschaft
Beurkundungen
Sorgeerklärung (Beurkundung)
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsfeststellung
Elterngeld
Elternzeit
Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"
Kindergeld
Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Unterhaltssicherung bei Leistung des freiwilligen Wehrdienstes und Wehrübungen
Unterhaltsvorschuss
Ambulante niederschwellige Erziehungshilfen
Baby-App Gelsenkirchen
Begrüßungsbesuche
Begrüßungshausbesuche bei erstgeborenen Kindern
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge
Familienbüro
Familienhebammen
Wickeln und Stillen
Altersunabhängige Angebote
Angebote für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 1 Jahr
Angebote für Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren
Angebote für Eltern mit Kindern im Alter von 4 bis 7 Jahren
Evangelische Kliniken Gelsenkirchen
Marienhospital Gelsenkirchen
Sankt Marien-Hospital Buer
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Lebenslage Kinderbetreuung und Erziehung
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