Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
GE-Pass
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (wenn keine Ansprüche nach SGB II bestehen)
Ambulante Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Ambulante niederschwellige Erziehungshilfen
Ausflüge und Fahrten
Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Haftentschädigung für ehemalige politische Häftlinge
Härtefallfond "Alle Kinder essen mit"
Hilfen für Bedürftige -Möbellager-
Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Lernförderung
Schulbedarfspaket
Schülerbeförderungskosten
Soziale und kulturelle Teilhabe
SozialTicket
Unterhaltsvorschuss
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern
Hilfen zur Erziehung
Jugendgerichtshilfe
Soziale Gruppenarbeit
Vormundschaften, Pflegschaften
Beratung und Unterstützung psychisch auffälliger Menschen
Demenzberatung
Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen, Epilepsien und/ oder mentalen Behinderungen
Hilfen für Menschen mit Suchterkrankungen
HIV-Test
Unterbringung nach dem PsychKG (Zwangseinweisung)
Anmeldung eines Sterbefalles
Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe
Familienforschung und Erbenermittlung
Beratung und Betreuung bei drohender Obdach-/ Wohnungslosigkeit
Betreuungsbehörde
Fundbüro
Verlust des Personalausweises
Verlust des Reisepasses
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Lebenslage Geburt
Lebenslage Kinderbetreuung und Erziehung
Lebenslage Schule
Lebenslage Ausbildung
Lebenslage Beruf
Lebenslage Heirat
Lebenslage Wohnen
Lebenslage Bauen
Lebenslage Neu in Gelsenkirchen
Lebenslage Alter
Lebenslage Behinderung
Lebenslage Sterbefall