Ab Montag, 23. Dezember 2024, geht die Stadt Gelsenkirchen in die Betriebsferien. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, stehen alle städtischen Dienststellen wieder zur Verfügung.
Teamleitung Michael Kleina
Dienstgebäude Landeszentralbank Wildenbruchstraße 1045875 Gelsenkirchen
Telefon +49 (209) 169-9595Fax +49 (209) 169-9588verkehrszulassungen@gelsenkirchen.de
Teamleitung Markus Bloch
Terminvereinbarung erforderlichper online-Terminvereinbarung
Anmeldung/Zulassung eines Neufahrzeugs
Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das schon in Gelsenkirchen zugelassen ist
Anmeldung/Ummeldung eines Fahrzeugs, das außerhalb von Gelsenkirchen zugelassen ist/war
Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
Ausstellung von Ersatz-Dokumenten (hier Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief)
Kurzzeitkennzeichen
Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Namensänderungen oder Wechsel der Anschrift)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere (bei Änderungen der technischen Daten)
Kennzeichenverlust
Zollkennzeichen/ Ausfuhrkennzeichen
Saisonkennzeichen
Wunschkennzeichen
Neueinschlagung der Fahrgestellnummer
Rote Dauerkennzeichen zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer gem. §43 FZV
Kennzeichendiebstahl
Umkennzeichnung
Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeugs
Feinstaubplaketten
Historische Kennzeichen (H-Kennzeichen)
Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler gem. §41 FZV
Tempo 100 für Caravan-Kombinationen
Anmeldung eines Neufahrzeugs/Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland
Tageszulassung